Grunderwerbsteuer Die Grunderwerbsteuer entsteht nachdem ein Kredit ausgezahlt wurde der zum Erwerb einer Immobilie verwendet wird und die Erwerbsvoraussetzungen erfüllt sind. Sie ist eine Steuer, die

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer entsteht nachdem ein Kredit ausgezahlt wurde der zum Erwerb einer Immobilie verwendet wird und die Erwerbsvoraussetzungen erfüllt sind. Sie ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie in Deutschland generell anfällt. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben. Die Einnahmen stehen den Ländern zu, die diese an die Kommunen weiterreichen können.

Die Grunderwerbsteuer entsteht mit Verwirklichung eines rechtskräftigen Erwerbsvorgangs gemäß § 14 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) i.V.m. § 38 Abgabenordnung. Durch die Übergabe des Grundstücks, die Eintragung im Grundbuch sowie die Zahlung des Kaufpreises (=Erfüllungsgeschäft=) entsteht die Steuer jedoch nicht.

Der Eintritt der Rechtskraft kann dabei z.B. von den Genehmigungen der Vertragsparteien, vom Wohnungsverwalter (bei Erwerb einer ETW) oder der Genehmigung des Eigentümers des belasteten Grundstücks (beim Erwerb eines Erbbaurechts) abhängen. Erfolgt der Erwerb durch Angebot und Annahme, so wird erst durch rechtswirksame Annahme ein Erwerb verwirklicht